Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Di, 04.11.2025 12:00 Uhr
Nachhaltige Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
39. Internationaler Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2025)
Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf
Fr, 14.11.2025 14:30 Uhr
Betriebliche Suchtprävention –Angebote und Pflichten für den Arbeits-und Gesundheitsschutz
Dr. Elisabeth Wienemann
Dozentin, Autorin
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 12.12.2025 14:30 Uhr
Arbeitsgestaltung und Fachkräftesicherung
Ann Kathrin Wissemann
Institut ASER e.V., Wuppertal-Vohwinkel
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 16.01.2026 14:30 Uhr
Basisarbeit und besonders beanspruchende Arbeitsbedingungen -Ansätze und Instrumente für die Prävention
Dr. Götz Richter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Berlin / Amanda Sophie Voss, M.A., Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg / Dipl.-Ing. Tobias Berens, Berufsforschungs-und Beratungsinstitut für interdisziplinäre Technikgestal

Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 06.02.2026 14:30 Uhr
Europäische und nationale Netzwerke für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Bauwirtschaft
Prof. Dr. Thomas Dudek, Leiter des FB Bau im VDSI, Hochschule Wismar / Sebastian Pieper, Repräsentant Deutschlands in der ISHCCO, stellv. Leiter des FB Bau im VDSI / Dr. Rainer Obermaier Past-President ISHCCO

Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Mi, 11.03.2026 09:00 Uhr
Menschengerechte Arbeitsgestaltung
72. GfA-Frühjahrskongress
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Veranstaltungsort: Universität Kassel

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BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Arbeitszeit · Schichten länger als 10 Std.

Vorgaben aus dem ArbZG

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." § 6, Absatz 2: Nacht- und Schichtarbeit "Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung." § 7, Absatz 1: Abweichende Regelungen "In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, 1. abweichend von § 3 a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt, [...] 4. abweichend von § 6 Abs. 2 a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt, [...]"

Erläuterung / Abmessung

Schichten, die länger als acht Stunden dauern sind nur akzeptabel, wenn: Arbeitsinhalte und -belastungen dies zulassen ausreichend Pausen gegeben sind zusätzliche Ermüdungsanhäufungen durch das Schichtsystem vermieden werden die Personalstärke zur Abdeckung von Fehlzeiten ausreicht keine Überstunden hinzugefügt werden gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe nur begrenz einwirken Eine vollständige Erholung nach der Arbeitszeit möglich ist

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Vorkehrungen zur Organisation der Arbeit treffen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Ausgleich gewährleisten
  • Belastungsanalysen
  • Genehmigung einholen

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • DGUV Reort 1/2012 Schichtarbeit

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Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Muss sich der Arbeitgeber bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes vor Ort davon überzeugen, dass die Elektroinstallation im häuslichen Umfeld unbedenklich ist? mehr

Gibt es eine Empfehlung bzgl. der Farbtemperaturen von Lampen, die ein Bildschirmarbeitsplatz haben sollte? mehr

Flächenbedarf für einen Bildschirmarbeitsplatz im Gruppenbüro mehr

Müssen im Homeoffice vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden? mehr

Nach welchen Vorgaben muss ein mobiler Arbeitsplatz in der Wohnung gemäß Gefährdungsbeurteilungs-Maßstäben beurteilt werden? mehr