Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Di, 04.11.2025 12:00 Uhr
Nachhaltige Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
39. Internationaler Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2025)
Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf
Fr, 14.11.2025 14:30 Uhr
Betriebliche Suchtprävention –Angebote und Pflichten für den Arbeits-und Gesundheitsschutz
Dr. Elisabeth Wienemann
Dozentin, Autorin
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 12.12.2025 14:30 Uhr
Arbeitsgestaltung und Fachkräftesicherung
Ann Kathrin Wissemann
Institut ASER e.V., Wuppertal-Vohwinkel
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 16.01.2026 14:30 Uhr
Basisarbeit und besonders beanspruchende Arbeitsbedingungen -Ansätze und Instrumente für die Prävention
Dr. Götz Richter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Berlin / Amanda Sophie Voss, M.A., Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg / Dipl.-Ing. Tobias Berens, Berufsforschungs-und Beratungsinstitut für interdisziplinäre Technikgestal

Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 06.02.2026 14:30 Uhr
Europäische und nationale Netzwerke für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Bauwirtschaft
Prof. Dr. Thomas Dudek, Leiter des FB Bau im VDSI, Hochschule Wismar / Sebastian Pieper, Repräsentant Deutschlands in der ISHCCO, stellv. Leiter des FB Bau im VDSI / Dr. Rainer Obermaier Past-President ISHCCO

Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Mi, 11.03.2026 09:00 Uhr
Menschengerechte Arbeitsgestaltung
72. GfA-Frühjahrskongress
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Veranstaltungsort: Universität Kassel

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BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Inklusion · Informationen

Vorgaben aus der ArbStättV

§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, Absatz 2: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden."
§ 6 Unterweisung der Beschäftigten, Absatz 1: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen [...]"
§ 6 Unterweisung der Beschäftigten, Absatz 2: "Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken [...]"

Erläuterung / Abmessung

Wenn ein Arbeitgeber Menschen mit Einschränkung beschäftigt, muss das bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Dabei ist zu überprüfen, ob die Planung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen nötig ist. Anschließend muss eine Wirksamkeitskontrolle dieser Maßnahmen erfolgen und bei Bedarf eine Anpassung durchgeführt werden. Der Prozess muss Dokumentiert werden.
Für die Ausführung der Arbeitstätigkeit ist sicherzustellen, dass Informationen unter Berücksichtigung einer Einschränkung verständlich sind. So kann beispielsweise die Verständlichkeit von Fließtexten oder technischen Beschreibungen für Menschen mit Höreinschränkung eingeschränkt sein.
Analog hierzu können für Menschen mit Seheinschränkungen Farbkombinationen von Text und Hintergrund oder die Wahl der Darstellungsmethode (z.B.bedrucktes Papier oder selbstleuchtende Anzeigen) die Warnehmung und das Erkennen von Information beeinflussen.

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Vorkehrungen zur Organisation der Arbeit treffen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Für Beschäftigte, die sich zum Beispiel überwiegend in Gebärdensprache verständigen oder deren Muttersprache nicht Deutsch ist, muss sichergestellt werden, dass insbesondere komplexe schriftliche Informationen verständlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Menschen mit Höreinschränkung kann dies in "Peer - Groups" geschehen, durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern oder durch die Unterstützung von Beschäftigten aus der Behindertenhilfe.

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten
    § 6 Unterweisung der Beschäftigten
  • ASR V3 a.2 - Technische Regel für Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • DGUV Information 215-111 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 1: Grundlagen
  • DGUV Information 215-112 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen

Kontakt:
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Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten? mehr

Ist an Bildschirmarbeitsplätzen auch der Einsatz von Silikontastaturen / Folientastaturen zulässig? mehr

Mit welchen Verfahren können die Anforderungen an die Softwareergonomie nach DIN EN ISO 9241 abgeprüft werden? mehr

Muss sich der Arbeitgeber bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes vor Ort davon überzeugen, dass die Elektroinstallation im häuslichen Umfeld unbedenklich ist? mehr

Müssen Betriebe, die Mobiles Arbeiten eingeführt haben, keine Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit durchführen? mehr