Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Di, 04.11.2025 12:00 Uhr
Nachhaltige Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
39. Internationaler Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2025)
Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf
Fr, 14.11.2025 14:30 Uhr
Betriebliche Suchtprävention –Angebote und Pflichten für den Arbeits-und Gesundheitsschutz
Dr. Elisabeth Wienemann
Dozentin, Autorin
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 12.12.2025 14:30 Uhr
Arbeitsgestaltung und Fachkräftesicherung
Ann Kathrin Wissemann
Institut ASER e.V., Wuppertal-Vohwinkel
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 16.01.2026 14:30 Uhr
Basisarbeit und besonders beanspruchende Arbeitsbedingungen -Ansätze und Instrumente für die Prävention
Dr. Götz Richter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Berlin / Amanda Sophie Voss, M.A., Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg / Dipl.-Ing. Tobias Berens, Berufsforschungs-und Beratungsinstitut für interdisziplinäre Technikgestal

Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 06.02.2026 14:30 Uhr
Europäische und nationale Netzwerke für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Bauwirtschaft
Prof. Dr. Thomas Dudek, Leiter des FB Bau im VDSI, Hochschule Wismar / Sebastian Pieper, Repräsentant Deutschlands in der ISHCCO, stellv. Leiter des FB Bau im VDSI / Dr. Rainer Obermaier Past-President ISHCCO

Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Mi, 11.03.2026 09:00 Uhr
Menschengerechte Arbeitsgestaltung
72. GfA-Frühjahrskongress
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Veranstaltungsort: Universität Kassel

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BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Inklusion · Nutzsignale

Vorgaben aus der ArbStättV

§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, Absatz 2: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden."

Vorgaben aus der BetrSichV

§ 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, Nummer 1: "die Arbeitsmittel einschließlich ihrer Schnittstelle zum Menschen müssen an die körperlichen Eigenschaften und die Kompetenz der Beschäftigten angepasst sein sowie biomechanische Belastungen bei der Verwendung vermieden sein."

Erläuterung / Abmessung

Wenn ein Arbeitgeber Menschen mit Einschränkung beschäftigt, muss das bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Dabei ist zu überprüfen, ob die Planung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen nötig ist. Anschließend muss eine Wirksamkeitskontrolle dieser Maßnahmen erfolgen und bei Bedarf eine Anpassung durchgeführt werden. Der Prozess muss Dokumentiert werden.
Wenn Signale für die Ausführung der Tätigkeit hilfreich sind, ist zu überprüfen, ob solche Signale von Menschen mit Behinderung wahrgenommen und erkannt werden sowie angemessene Reaktionen auslösen.

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „ja“

Vorkehrungen zur Organisation der Arbeit treffen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Wenn Signale aus der Arbeitsumgebung die Ausführung der Tätigkeit erleichtern, muss sichergestellt werden, dass auch Beschäftigte mit Einschränkung die Information erhalten, die zur Erleichterung beiträgt.
  • Mit Hilfe technischer Maßnahmen kann das Prinzip der Mehrkanaligkeit umgesetzt werden, um die Signalreichweite zu vergrößern. Mehrkanaligkeit bezeichnet die Verwendung unterschiedlicher Signalarten, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Fühlen aspricht.

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • ASR V3 a.2 - Technische Regel für Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • DGUV Information 215-111 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 1: Grundlagen
  • DGUV Information 215-112 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen

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Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten? mehr

Müssen Betriebe, die Mobiles Arbeiten eingeführt haben, keine Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit durchführen? mehr

Gibt es eine Vorgabe bezüglich der Bildschirmauflösung in Abhängigkeit von der Bildschirmgrössen? mehr

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten? mehr

Gibt es vorgeschriebene Bildwiederholfrequenzen? mehr