BDS-Items, Unfallgefahr durch technische Einrichtungen

Darunter fällt die Gefährdung durch Maschinen oder sonstige Einrichtungen, die nicht durch Fehlbedienungen verursacht werden.
Insbesondere wegfliegende Teile oder Maschinenfehler durch mangelnde Wartung sind hierunter zu verstehen.
Für jeden Vorgang soll der Versuch einer Abschätzung der Schwere möglicher Verletzungen infolge von Fehlern an technischen Einrichtungen und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit vorgenommen werden (z.B. aufgrund von Erfahrungswerten bzgl. des Unfallaufkommens am Arbeitsplatz oder aufgrund bereits durchgeführter Gefährdungsanalysen).

Fehler an technischen Einrichtungen können unvorhergesehene Ereignisse während eines Arbeitsablaufs sein oder Unzulänglichkeiten jeder Art an sicherheitstechnischen Einrichtungen oder sonstigen Konstruktionsmerkmalen einer Maschine bzw. Anlage (z.B. scharfkantige Bauteile, fehlende Abdeckungen, defekte oder leicht zu überbrückende Grenztaster etc.).



Leichte Verletzungen sind z.B. Schnittverletzungen an scharfkantigen Gegenständen, sehr leichte Verbrennungen der Haut, Prellungen, Quetschungen leichter Art, usw.

Schwere Verletzungen sind z.B. Knochenbrüche, Verbrennungen der Haut, Verätzungen der Haut, Abtrennung des kleinen Fingers usw.

Schwerste Verletzungen sind solche, die eine dauernde Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Tod zur Folge haben.



Keine Angabe bedeutet, daß zu diesem Punkt keine Aussage getroffen wird.

Eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit liegt dann vor, wenn unter normalen Umständen nicht mit einer Verletzung zu rechnen ist und nur eine Verkettung bestimmter Ereignisse einen Eintritt ermöglichen kann.

Eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit liegt dann vor, wenn unter bestimmten Umständen mit einer Verletzung zu rechnen ist ("wird wahrscheinlich einige Male in der Existenz des Arbeitsplatzes eintreten").

Eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit liegt dann vor, wenn auch unter normalen Umständen der Eintritt einer Verletzung als möglich anzusehen ist.