BDS-Items, Unfallgefahr durch fremden Einfluß
Die Unfallgefahr durch fremden Einfluß ist im wesentlichen von zwei Randbedingungen abhängig:
- dem Vorhandensein von Dritten (Fremden)
- der Größe des potentiellen Schadens
Unter Fremdeinfluß wird daher die Gefährdung durch Transportvorgänge wie Kran- oder Staplerverkehr im Arbeitsbereich oder durch Arbeitsfehler anderer Personen verstanden.