BDS-Items, Lärm

Zur Beurteilung von Lärm werden zwei Meßstrategien verwandt. Zum einen die Feststellung und Bewertung von Lärmquellen und zum anderen die Erfassung von personenbezogenen Immissionswerten.
Beide Strategien benötigen Aussagen über den Schalldruck, die auftretenden Frequenzen und die Zeit des Auftretens bzw. der Einwirkung. Für die Bewertung des Lärms aus arbeitswissenschaftlicher Sicht, wird die Strategie der Messung am Arbeitsplatz bevorzugt angewandt.
Da der unbewertete Schallpegel L nur unzureichend die Schallwahrnehmung widerspiegelt, wird mit Hilfe eines Frequenzfilters die Kennlinie des menschlichen Gehörs nachgebildet. Von den vier Filterkennlinien ist, für den Arbeitsschutz, nur die A-Kurve von Bedeutung (Filterkurve A nach DIN IEC 651). Des weiteren wird dieser gedämpfte Pegelverlauf zeitbewertet.

Schallpegel werden zu diesem Zweck nach dem rms-Verfahren (root mean square-Verfahren) gemittelt, indem zuvor innerhalb eines Zeitrahmens alle Werte integriert werden.
Die Lärmmessung unterliegt den Anforderungen der UVV 121 "Lärm", der Arbeitsstättenverordnung und den VDI-Richtlinien 2058 Bl.
Die Stufung orientiert sich an den Grenzwerten der Arbeitsstättenverordnung, nach der für Industriearbeitsplätze ein Beurteilungspegel bis 85 dB(A), für Arbeitsplätze mit einfachen Bürotätigkeiten 70 dB(A) und im Falle überwiegend geistiger Tätigkeit 55 dB(A) zulässig ist.
Dabei wird der Lärmpegel LAim eingestuft, die Tätigkeitsart wird angegeben.