BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Umgebung/Umgebungseinflüsse · Lüftungsverhältnisse

Vorgaben aus der ArbStättV

Anhang Nummer 3.6, Absatz 1:
"In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein."

Erläuterung / Abmessung

An Büroarbeitsplätzen ist für ausreichend Frischluft zu sorgen. Dabei soll Zugluft vermieden werden (Luftgeschwindigkeit < 0,15 m/s). Beachten Sie, dass Zugluft auch durch Lüfter des Bildschirmgerätes entstehen kann.

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke