Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Umgebung/Umgebungseinflüsse · Anordnung des Bildschirms
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.1, Absatz 4:
"Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind."
Anhang Nummer 6.1, Absatz 9:
"Werden an einem Arbeitsplatz mehrere Bildschirmgeräte oder Bildschirme betrieben, müssen diese ergonomisch angeordnet sein. Die Eingabegeräte müssen sich eindeutig dem jeweiligen Bildschirmgerät zuordnen lassen."
Erläuterung / Abmessung
Der Schreibtisch muss so im Raum angeordnet sein, dass die Fenster parallel zur Hauptblickrichtung verlaufen.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Überprüfen, ob eine andere Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes möglich ist, wenn nicht
Fenster mit einer geeigneten Lichtschutzeinrichtung versehen, am besten senkrechte Lamellenvorhänge
ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten Anhang Nummer 6.1: Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 7.4.1 Platzbedarf
DIN EN ISO 9241 - Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung Teil 6: Leitsätze für die Arbeitsumgebung
DIN 4543 - Büroarbeitsplätze Teil 1: Flächen für die Aufstellung und die Benutzung von Büromöbeln