BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Arbeitstisch und Arbeitsmittel · Tischhöhe

Vorgaben aus der ArbstättV

Anhang Nummer 6.1, Absatz 1, Satz 2:
"Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel [...] anzuwenden."

Anhang Nummer 6.1, Absatz 3:
"Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen."

Erläuterung / Abmessung

Nichthöhenverstellbare Bildschirmarbeitstische müssen 720 mm hoch sein.
Höhenverstellbare Bildschirmarbeitstische müssen 680 - 760 mm hoch sein.

Bei den angegebenen Maßen ist zu berücksichtigen, dass die Körpergröße der Menschen, die möglicherweise am Bildschirmarbeitsplatz arbeiten, sehr unterschiedlich sein kann. Die angegebenen Maße beziehen sich auf Körpergrößen von 1,57 cm bis 1,87 cm.

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke