Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Arbeitstisch und Arbeitsmittel · Anordnung von Arbeitsmitteln
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.1, Absatz 6:
"Die Arbeitsflächen sind entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen."
Erläuterung / Abmessung
die Tischbreite soll mindestens 120 cm betragen (besser 160 cm),
die Tischtiefe soll mindestens 80 cm betragen (besser 100 cm),
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Mitarbeiter im richtigen Umgang mit den Arbeitsmitteln unterweisen
ArbstättV - Verordnung über Arbeitsstätten Anhang Nummer 3.1: Bewegungsfläche Anhang Nummer 3.2: Anordnung der Arbeitsplätze Anhang Nummer 3.3: Ausstattung Anhang Nummer 6.1: Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 7.3.1 Arbeitstisch / Arbeitsfläche
DIN EN ISO 9241 - Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
DIN 4543 - Büroarbeitsplätze Teil 1: Flächen für die Aufstellung und die Benutzung von Büromöbeln