BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Bildschirm · Positionierung des Bildschirms

Vorgaben aus der ArbstättV

Anhang Nummer 6.3, Absatz 1, Satz 1:
"Bildschirme müssen frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen."

Anhang Nummer 6.4, Absatz 5:
"Werden tragbare Bildschirmgeräte ortsgebunden an Arbeitsplätzen verwendet, gelten zusätzlich die Anforderungen nach Nummer 6.1."

Anhang Nummer 6.1, Absatz 3:
"Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen."

Erläuterung / Abmessung

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke