Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Arbeitsstuhl · Rückenlehne
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.1, Absatz 1, Satz 2:
"Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel [...] anzuwenden."
Erläuterung / Abmessung
durchgehende Rückenlehne (48 bis 50 cm Höhe),
Rückenlehne in Neigung und Höhe verstellbar,
Verstellmechanismen im Sitzen erreichbar und vor unbeabsichtigtem Verstellen geschützt,
Polsterung und Bezug: wasserdampf- und luftdurchlässig.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Arbeitsstuhl OK:
Mitarbeiter über richtiges (dynamisches) sitzen informieren
Arbeitsstuhl nicht OK:
Entsprechenden Stuhl (s.o.) zur Verfügung stellen bzw. defekten Arbeitsstuhl instand setzen
ArbstättV - Verordnung über Arbeitsstätten Anhang Nummer 3.1: Bewegungsfläche Anhang Nummer 3.2: Anordnung der Arbeitsplätze Anhang Nummer 3.3: Ausstattung Anhang Nummer 6.1: Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 7.3.2 Büroarbeitsstuhl
DIN EN ISO 9241 - Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
DIN 4543 - Büroarbeitsplätze Teil 1: Flächen für die Aufstellung und die Benutzung von Büromöbeln