Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Arbeitstisch und Arbeitsmittel · Kopfdrehungen
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.1, Absatz 6, Satz 1:
"Die Arbeitsflächen sind entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist."
Anhang Nummer 6.1, Absatz 9, Satz 1:
"Werden an einem Arbeitsplatz mehrere Bildschirmgeräte oder Bildschirme betrieben, müssen diese ergonomisch angeordnet sein."
Erläuterung / Abmessung
Bildschirmgerät und Vorlagen(-halter) sollten so angeordnet sein, dass die Abstände "Auge-Monitor" und "Auge-Vorlage" etwa gleich sind.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Anordnung der Arbeitsmittel so verändern, dass sie in einer Blickrichtung stehen,
ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten Anhang Nummer 3.1: Bewegungsfläche Anhang Nummer 3.2: Anordnung der Arbeitsplätze Anhang Nummer 3.3: Ausstattung Anhang Nummer 6.1: Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 7.3.1 Arbeitstisch / Arbeitsfläche
DIN EN ISO 9241 - Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
DIN 4543 - Büroarbeitsplätze Teil 1: Flächen für die Aufstellung und die Benutzung von Büromöbeln