BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Arbeitstisch und Arbeitsmittel · Beinraum

Vorgaben aus der ArbstättV

Anhang Nummer 6.1, Absatz 1, Satz 2:
"Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel [...] anzuwenden."

Anhang Nummer 6.1, Absatz 3:
Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen.

Erläuterung / Abmessung

Der freie Beinraum sollte folgende Abmessungen nicht unterschreiten:
Beinraumbreite: 850 mm
Beinraumhöhe: 650 mm besser 690 mm (gemessen an der Tischplattenvorderkante)
Beinraumhöhe: 620 mm besser 660 mm (gemessen 200 mm von der Tischplattenvorderkante)
Beinraumhöhe: 550 mm besser 590 mm (gemessen 450 mm von der Tischplattenvorderkante)
Beinraumhöhe: 120 mm (gemessen 600 mm von der Tischvorderkante bis Tischhinterkante)
Beinraumtiefe: 600 mm

Bei den angegebenen Maßen ist zu berücksichtigen, daß die Körpergröße der Menschen, die möglicherweise am Bildschirmarbeitsplatz arbeiten, sehr unterschiedlich sein kann. Die angebebenen Maße beziehen sich auf Körpergrößen von 157 cm bis 187 cm.

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke