BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Bildschirm · Reflexionen/Blendungen

Vorgaben aus der ArbstättV

Anhang Nummer 6.3, Absatz 1:
"Bildschirme müssen [...] über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist."

Anhang Nummer 6.4, Absatz 2:
"Tragbare Bildschirmgeräte müssen
1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen [...]."

Erläuterung / Abmessung

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Arbeitsplatz überprüfen:

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke